
Voraussetzung für die Verwendung eines zentralen Kreditregister s für bankenauf-sichtliche Zwecke ist vor allem die Verfügbarkeit von Information en über Kreditausfälle, über bankinterne Ratingeinstufungen und über die Besicherung der Kredit e. Es bietet gegenüber der Alternative von Einzelanfragen auf Grund einheitlicher Kreditnehmernumm.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zentrales-kreditregister/zentrales
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